gültig ab 01.09.2025
1. Präambel
Die XOROS Home GmbH vertreibt Büromöbel über diverse Vertriebskanäle und Websites mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten und Nutzungskonzepten, die vom klassischen Kauf (dauerhafte Nutzung) über längerfristige Nutzung (Miete und Leasing auf Monatsbasis) bis hin zur kurzfristigen Nutzung (Kurzzeitmiete auf Wochen- oder Tages-Basis) reichen. Darüber hinaus betreibt XOROS Home unter app.xoros-home.de eine Mietplattform für Büromöbel mit dem Schwerpunkt Homeoffice- bzw. Mitarbeiter-Ausstattung.
2. Geltungsbereich, Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unseren Geschäftsbereich „B2B-Standardgeschäft“, der die Vertragsabwicklung und Lieferung von Büromöbeln an Unternehmen umfasst, sofern diese Geschäftsvorgänge nicht ausdrücklich durch die AGB für unser Mietplattform („AGB XOROS Home Plattform“ für Bestellungen via app.xoros-home.de), durch unsere „AGB für die Kurzzeitmiete“ (Miete für Veranstaltungen, Messen und Events) oder durch unsere AGB für Endverbrauchen („AGB Privatkunden“) geregelt sind.
Das Angebot von XOROS Home im Geschäftsbereich „B2B-Standardgeschäft“ richtet sich ausschließlich an Unternehmen, nicht an Endverbraucher.
3. Kauf / Miete / Leasing und andere Finanzierungsformen
Unsere Büromöbel bieten wir in verschiedenen Nutzungs- und Finanzierungsformen an, für die unterschiedliche vertragliche Regelungen gelten und bei denen XOROS Home unterschiedliche Rollen einnimmt:
- Leasing/Miete/Mietkauf über einen Finanzdienstleister: Alle Büromöbel werden von uns auch mit Laufzeiten ab typischerweise 24 oder mehr Monaten angeboten. Diese Geschäfte wickeln wir über externe Finanzdienstleister/Leasinggesellschaften mit Hilfe von Leasingverträgen, Mietkaufverträgen, Mietverträgen o.ä. ab. Zur Abwicklung arbeiten wir mit namhaften Finanzdienstleistern zusammen und treten als Vermittler von Leasing-/Miet- bzw. Mietkaufverträgen und Lieferant der Leasing-/Mietgegenstände auf. Es gelten die Regelungen der vermittelten Verträge sowie die Regelungen aus Ziffer 7 und 8.
- FLEX-Miete über XOROS Home: Einige, ausgewählte Büromöbel bieten wir unter dem Begriff „FLEX-Miete“ mit flexiblen Laufzeiten ab 1 Monat an. Hierbei tritt XOROS Home als Vermieter auf. Es gelten die Mietbedingungen gemäß Ziffer 6 und 8.
- Kauf: Bei explizit zum Kauf angebotenen Büromöbeln tritt XOROS Home als Verkäufer auf.
4. Vertragsschluss
Der Vertragsschluss mit dem Kunden kommt entweder durch eine schriftliche Bestellung auf Basis unseres schriftlichen Angebots zustande oder durch direkte Bestellung des Kunden über unsere Online-Shop-Lösung. Im Detail gilt dazu folgendes:
4.1 Vertragsschluss durch schriftliches Angebot und Bestellung
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung durch den Kunden erfolgt schriftlich auf Basis unseres schriftlichen Angebots. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die im Angebot spezifizierten Produkte oder Dienstleistungen erwerben zu wollen.
Bei Verträgen vom Typ „Kauf“ oder „FLEX-Miete“ gemäß der Definition aus Ziffer 3 kommt der Vertrag erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande, die wir dem Kunden in der Regel innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Bestellung zusenden. Die Auftragsbestätigung erfolgt per E-Mail, bei fehlender Auftragsbestätigung gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
Bei Verträgen vom Typ „Leasing/Miete/Mietkauf über einen Finanzdienstleister“ gemäß der Definition aus Ziffer 3 gelten die Regelungen aus Ziffer 7.
4.2 Vertragsschluss durch Online-Bestellung über unsere Online-Shops
Für bestimmte, als solche gekennzeichneten Produkte bieten wir die Möglichkeit eines direkten Kaufs via Online-Bestellung über unsere Websites an. Die im Online-Shop ausgewiesenen Preise stellen Nettopreise dar und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar.
Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab, indem er den Bestellprozess im Online-Shop durchläuft und den Button „zahlungspflichtig bestellen“ bzw. „zahlen“ (oder eine ähnliche eindeutige Formulierung) anklickt. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen.
Die Durchführung der Zahlung über den eingebundenen Zahlungsdienstleister (z.B. Stripe) stellt noch keinen Vertragsschluss dar. Nach Eingang der Zahlung prüfen wir die Bestellung manuell auf Durchführbarkeit. Diese Prüfung beinhaltet unter anderem die Auswertung eines vom Kunden auszufüllenden Montage-Fragebogens.
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir das Angebot des Kunden nach erfolgreicher Prüfung annehmen. Dies geschieht durch:
a) Den Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang des ausgefüllten Montage-Fragebogens.
b) bei fehlender Auftragsbestätigung gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
Sollten wir das Angebot des Kunden nicht annehmen können, etwa weil das Produkt nicht verfügbar ist oder die Montage aufgrund der im Fragebogen angegebenen Bedingungen nicht durchführbar ist, werden wir dies dem Kunden unverzüglich mitteilen und bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstatten.
Der Zugang einer automatischen Bestellbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei uns eingegangen ist.
5. Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro und sind, sofern nicht anders angegeben, Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. XOROS Home behält sich vor, einen Zahlungsdienstleister seiner Wahl, wie beispielsweise „Stripe“, mit der Abwicklung der Zahlungen zu beauftragen. Dies gilt sowohl für schriftliche als auch für Online-Bestellungen.
5.1 Zahlungsbedingungen für schriftliche Bestellungen (Kauf, FLEX-Miete)
Für Bestellungen, die auf Basis eines schriftlichen Angebots erfolgen und bei denen es sich um „Kauf“ oder „FLEX-Miete“ gemäß der Definition aus Ziffer 3 handelt, gelten folgende Bedingungen:
- Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
- Die Zahlung erfolgt durch Überweisung, per Lastschrift, per Kreditkarte oder nach Absprache zwischen den Parteien durch eine andere Zahlungsart.
- XOROS Home behält es sich vor, bei Abschluss des Vertrags eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50% des Gesamtpreises in Rechnung zu stellen
5.2 Zahlungsbedingungen für Online-Bestellungen (Kauf)
Für Bestellungen, die direkt über unseren Online-Shop erfolgen, gilt:
- Der Gesamtbetrag ist zu 100% im Voraus zu entrichten.
- Die Zahlung erfolgt über den in unserem Online-Shop integrierten Zahlungsdienstleister.
- Die Bearbeitung der Bestellung beginnt erst nach Eingang der vollständigen Zahlung.
Bitte beachten Sie, dass bei Online-Bestellungen die Zahlung noch keinen Vertragsschluss darstellt. Der Vertrag kommt erst nach unserer manuellen Prüfung und Bestätigung zustande. Im Falle einer Ablehnung der Bestellung nach der Prüfung wird der bereits gezahlte Betrag vollständig zurückerstattet.
5.3 Zahlungsbedingungen bei Bestellungen via Finanzdienstleister
Bei Verträgen vom Typ „Leasing/Miete/Mietkauf über einen Finanzdienstleister“ gemäß der Definition aus Ziffer 3 erfolgt die Rechnungsstellung nicht durch XOROS Home sondern durch den von uns vermittelten Finanzdienstleister. Es gelten die Zahlungsbedingungen des jeweiligen Finanzdienstleisters.
6. Mietbedingungen
Die folgenden Bedingungen gelten für alle gemieteten Büromöbel, die gemäß Ziffer 3 unter die Definition von FLEX-Miete über XOROS Home fallen:
- Die Miete beginnt am Tag der Lieferung der Mietsache.
- Die Abrechnung der monatlichen Miete erfolgt grundsätzlich in ganzen Monatsraten. Diese werden zum Anfang jeden Monats in Rechnung gestellt. Eine Ausnahme entsteht bei untermonatlicher Bereitstellung von Mietsachen: hier erfolgt im jeweils nächsten Rechnungslauf eine tagesgenaue Pro-Rata-Abrechnung für angebrochene Monate am Laufzeitbeginn bzw. am Laufzeitende. Einmalige Servicegebühren und Bereitstellungspauschalen werden ebenfalls im jeweils nächsten Rechnungslauf und somit zeitgleich mit der ersten Monatsrate abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt zu jedem Monatsbeginn für den laufenden Monat im Voraus.
- Die Laufzeit des Mietverhältnisses ergibt sich aus dem Angebot. Die Laufzeit verlängert sich bei Nichtkündigung um einen Monat, sofern im Angebot nicht anders angegeben.
- Das Mietverhältnis kann jederzeit zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich – beispielsweise per Email – zu erfolgen.
- Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Kunde zur Rückgabe aller Mietsachen verpflichtet.
- Eine etwaige Demontage des Mietobjekts sowie der Rücktransport haben fachgerecht zu erfolgen, um eine Weiterverwendung des Mietobjekts und eine erneute Montage sicherzustellen.
- Auf Wunsch von XOROS Home ist die Mietsache an einem anderen Ort als am Firmensitz von XOROS Home zurückzugeben.
- Die Kosten der Rückgabe der Mietsache bei Kündigung hat der Kunde zu tragen.
- Eine Rückgabe der Mietsache an XOROS Home entfällt, falls sich ein Nachmieter bereit erklärt, die Mietsache am bisherigen Ort weiter zu mieten
- Erfolgt die Rückgabe der Mietsache innerhalb eines laufenden Vertragsmonats, so ist XOROS Home berechtigt, den vollen Vertragsmonat, in dem die Rückgabe erfolgt, in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt für jeden weiteren Monat, in dem das Mietverhältnis zwar beendet, die Mietsache aber noch nicht zurückgegeben ist oder in ein neues Mietverhältnis mit einem Nachmieter überführt wurde.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die Mietsache weiterzuvermieten.
- Die Mietsache wird dem Kunden in neuwertigem oder neuem Zustand überlassen, sofern im Angebot nicht anderweitiges explizit vereinbart ist. Die sonstige Beschaffenheit richtet sich nach der Beschreibung der Mietsache inklusive grafischer Darstellungen im Angebot.
- Die verschuldensunabhängige Haftung von XOROS Home bei anfänglichen Mängeln ist ausgeschlossen. XOROS Home haftet insoweit nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
- Mängel sind vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden des Mangels schriftlich bei XOROS Home anzuzeigen. Für durch verspätete Mängelrüge verursachte Schäden haftet der Kunde gegenüber XOROS Home.
- Liegt ein Mangel vor, beseitigt XOROS Home den Mangel innerhalb angemessener Zeit nach eigener Wahl durch Reparatur der Mietsache oder durch Lieferung einer neuen Sache. Liegt ein nur unerheblicher Mangel vor, der den Gebrauch der Mietsache nicht einschränkt, besteht kein Anspruch des Kunden auf Reparatur der Mietsache oder Lieferung einer neuen Sache. Das Recht des Kunden zur Minderung bleibt unberührt.
- Stellt sich heraus, dass ein Mangel trotz Meldung des Kunden nicht vorliegt, ist XOROS Home berechtigt, die mit der versuchten Beseitigung in Verbindung stehenden Aufwände zu berechnen.
- Die Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren 12 Monate nach Übergabe, es sei denn, XOROS Home hat den Mangel arglistig verschwiegen. Dann gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
- Der Kunde ist verpflichtet, XOROS Home einen Schadensfall unverzüglich anzuzeigen und, soweit möglich und zumutbar, den Eintritt weitere Schäden zu verhindern. Ferner hat der Kunde den eingetretenen Schaden in geeigneter Weise zu dokumentieren (z.B. per Foto), den Schadenshergang gegenüber XOROS Home in Textform zu beschreiben und allen zumutbaren Weisungen von XOROS Home hinsichtlich Schadensaufklärung, Schadensminderung und Schadensbehebung Folge zu leisten. Etwaige Nachfragen von XOROS Home zu den Umständen des Schadensfalles hat der Kunde wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum hat der Kunde unverzüglich der Polizei anzuzeigen und XOROS Home von der polizeilichen Anzeige eine Kopie zu übersenden.
- Die Abnutzung der Mietsache durch den vertragsgemäßen Gebrauch hat der Kunde nicht zu vertreten.
- Der Kunde haftet für Schäden an der Mietsache, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie nicht bestimmungsgemäße Verwendung verursacht werden.
7. Bedingungen für die Vermittlung von Leasing-/Miet-/Mietkauf-Verträgen
Bei Bestellungen, die gemäß der Definition aus Ziffer 3 unter „Leasing/Miete/Mietkauf über einen Finanzdienstleister“ fallen, bemüht sich XOROS Home passende Verträge zu vermitteln, die der gewünschten Laufzeit entsprechen.
Ob passende Verträge vermittelt werden können, ist von der Bonität des Unternehmens, den Leasing-/Mietgegenständen und weiteren Faktoren abhängig, die in der Hoheit der Finanzdienstleister liegen. Falls keine entsprechenden Verträge von XOROS Home vermittelt werden können, teilen wir dies dem Unternehmen mit, die Bestellung des Unternehmens wird in diesem Fall hinfällig.
Mit Unterschrift des Vertrages durch das Unternehmen tritt der Finanzdienstleister in die Bestellung des Unternehmens bei XOROS Home ein. Erst durch Lieferung der Leasing-/Mietgegenstände nimmt XOROS Home die Bestellung an. Das Unternehmen verpflichtet sich, die erfolgreiche Lieferung der Leasing-/Mietgegenstände durch XOROS Home und seine Partner gegenüber dem Finanzdienstleister in einem Lieferschein bzw. einer Übernahmebestätigung zu dokumentieren, sofern dem keine objektiven Gründe entgegenstehen. Verweigert der Kunde dies, behält sich XOROS Home vor, die mit der Lieferung in Verbindung stehenden Aufwände dem Kunden zu berechnen.
8. Lieferung und Montage
Die gemieteten, gekauften oder geleasten Gegenstände werden von XOROS Home oder einem von XOROS Home beauftragten Dritten zu dem vereinbarten Liefertermin an die vereinbarte Lieferadresse geliefert und, soweit im Angebot mit vereinbart, dort montiert. Der Kunde ist verpflichtet, die Gegenstände zum vereinbarten Liefertermin an der vereinbarten Lieferadresse entgegenzunehmen und, sofern eine Montage vereinbart ist, die Montage durch XOROS Home oder einen von XOROS Home beauftragten Dritten zu ermöglichen. Im Falle einer vereinbarten Montage ist der Kunde außerdem verpflichtet, einen geeigneten Montageort an der Lieferadresse bereitzuhalten und insbesondere sicherzustellen, dass die räumlichen Abmessungen und Gegebenheiten für eine Montage geeignet sind (ausreichende Stellfläche, lichte Deckenhöhe, Tragfähigkeit des Bodens).
Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, ist XOROS Home berechtigt, die Gegenstände auf Kosten des Kunden einzulagern und dem Kunden die Kosten einer gescheiterten Anlieferung oder Montage in Rechnung zu stellen; dies gilt nicht, wenn der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
XOROS Home ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen Dritter zu bedienen.
Der Kunde verpflichtet sich, XOROS Home bei Erfüllung der vertraglichen Pflichten im notwendigen Umfang kostenfrei zu unterstützen und alle in seiner Betriebssphäre zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.
9. Haftung von XOROS Home
Für Schäden, die von XOROS Home vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, haftet XOROS Home unbeschränkt.
Die Haftung im Falle von Beschaffenheitsgarantien nach dem Produkt-Haftungsgesetz sowie für Personenschäden, d. h. für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder Gesundheit und Freiheit gilt unbeschränkt. Davon umfasst ist auch eine unbeschränkte Haftung für arglistig verschwiegene Mängel.
Unsere Haftung für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, ist ausgeschlossen, soweit diese keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) betreffen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter oder Personen, derer sich XOROS Home zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen bedient.
Eine Änderung der gesetzlichen Beweislastregelungen ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Alle Ansprüche des Kunden, die sich aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis ergeben, insbesondere Ansprüche auf Schaden- oder Aufwendungsersatz verjähren in 12 Monaten nach Entstehen des Anspruches. Im Falle von Schäden an Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit einer Person, bei vorsätzlichem Handeln oder wenn XOROS Home Mängel arglistig verschwiegen hat, sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Eine über die Bestimmungen dieses Vertrags hinausgehende Verpflichtung oder Haftung von XOROS Home besteht nicht, insbesondere nicht für steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen im Zusammenhang mit der Nutzungsüberlassung zwischen Unternehmen und Mitarbeiter:innen.
Die Haftung von XOROS Home für die arbeitsvertraglichen Regelungen oder sonstigen unternehmensspezifischen Vorschriften des Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird.
10. Verschwiegenheitspflicht
Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle ihnen während der Vertragsdauer bekannt gewordenen Informationen, die nicht offenkundig sind (vertrauliche Informationen), vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Durchführung dieses Vertrags eingesetzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen.
Nicht betroffen sind Informationen, die
- allgemein bekannt oder verfügbar sind oder die, ohne Verletzung der Verpflichtung zur Vertraulichkeit, allgemein bekannt oder verfügbar werden, oder
- dem Vertragspartner zu dem Zeitpunkt ihrer Übermittlung bereits rechtmäßig bekannt waren, oder
- dem Vertragspartner durch einen Dritten bekannt gegeben werden, der damit nicht eine ihm gegenüber dem anderen Vertragspartner obliegende Verpflichtung zur Vertraulichkeit verletzt, oder
- aufgrund einer behördlichen Pflicht herausgegeben werden müssen. Hierüber ist der Vertragspartner unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen wie eigene Betriebsinterna zu behandeln und nur den Mitarbeiter:innen zugänglich zu machen, für die diese zur Durchführung dieses Vertrages notwendig sind. Dabei hat der Vertragspartner seine Mitarbeiter:innen auf die besondere Vertraulichkeit der Informationen hinzuweisen und diese zur Einhaltung der Vertraulichkeit zu verpflichten. Diese Verpflichtung gilt auch für die Zeit nach Beendigung der Zusammenarbeit.
11. Datenschutz und Datensicherheit
XOROS Home verarbeitet zum Zwecke der Vertragserstellung und -durchführung sowie gegebenenfalls für die Verwertung von Miet- und Leasingobjekten Daten, die auch personenbezogene Daten sein können, sowohl des Unternehmens als auch der Mitarbeiter:innen. Personenbezogene Daten sind Informationen, die einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person individuell zugeordnet werden können (z.B. Name, Geschäfts- bzw. Wohnanschrift, Telefonnummer oder E-MaiI-Adresse).
An XOROS Home übermittelte personenbezogene Daten des Unternehmens sowie der Mitarbeiter:innen werden ausschließlich zu vorgenannten Zwecken und zur Wahrung berechtigter Interessen von XOROS Home verarbeitet und an beteiligte Kooperationspartner, Dienstleister, Leasinggeber oder Erfüllungsgehilfen weitergeleitet, soweit dies zur Erfüllung dieser Zwecke notwendig ist.
XOROS Home setzt Dienstleister für den Betrieb der Websites und ggf. zur Abwicklung bestimmter Produkte oder Dienstleistungen ein. Hier kann es vorkommen, dass ein Dienstleister Kenntnis von personenbezogenen Daten erhält. Wir wählen unsere Dienstleister sorgfältig – insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit – aus und treffen alle datenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen für eine zulässige Datenverarbeitung.
Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Pflichten im Rahmen dieses Vertrages ist XOROS Home verantwortlich. Es werden technische und organisatorische Maßnahmen durchgeführt, die die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz gewährleisten.
12. Schlussbestimmungen
Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Textformerfordernis selbst.
Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, soweit sie den Vereinbarungen dieses Vertrages entgegenstehen.
Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was von den Vertragsparteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung gewollt war. Gleiches gilt für etwaige Lücken im Vertrag.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Deutschen internationalen Privatrechtes, insbesondere seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechtes (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg.